Grundbegriffe zur Hauptversammlung 2009
Die Hauptversammlung (HV) ist die in der Regel einmal jährlich stattfindende Versammlung der Aktionäre. Zugang zur HV und Stimmrecht stehen nur den Aktionären und ihren Vertretern zu. Die HV wird grundsätzlich durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens 30 Tagen zuzüglich der Anmeldefrist einberufen.
In der ordentlichen HV erfolgt die Aussprache der Aktionäre mit dem Vorstand (basierend auf der den Aktionären zugeleiteten Tagesordnung) sowie die Abstimmung über die zur Beschlussfassung angekündigten Tagesordungspunkte.
Wichtigste Aufgaben der ordentlichen HV sind die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns, Entlastung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, Bestellung der Abschlussprüfer und die Wahl der Anteileigner-Vertreter im Aufsichtsrat.
Die Beschlussfassung erfolgt i.d.R. mit einfacher Mehrheit. Die HV ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen oder vertretenen Aktionäre beschlussfähig.
Der Vorstand ist verpflichtet, die von der HV im Rahmen ihrer Zuständigkeit beschlossenen Maßnahmen auszuführen.
Die Bekanntmachung der Einladung zur HV sowie der Tagesordnung erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger und in Kurzfassung in mindestens einem Börsenpflichtblatt sowie auf freiwilliger Basis in der Tagespresse mindestens 30 Tage vor dem letzten Anmeldetag zur HV.
Die Einladungsbekanntmachung zur ordentlichen Hauptversammlung 2009 der Daimler AG erfolgte am 27. Februar 2009.
In der Tagesordnung sind die einzelnen Punkte, die Vorstand und Aufsichtrat bzw. nur der Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorlegen, aufgelistet. Die Tagesordnung wird mindestens 30 Tage vor dem letzten Anmeldetag zur HV durch die Veröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Darüber hinaus ist die Gesellschaft verpflichtet, die Einladung und die Tagesordnung zur HV allen im Aktienregister eingetragenen Aktionären zu übermitteln.
Die Aktionäre haben nach der Veröffentlichung der Tagesordnung Gelegenheit, Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Vorschlägen der Verwaltung zu stellen.
Die Frist hierfür beginnt für die ordentliche Hauptversammlung 2009 am 27. Februar und dauert bis 24. März 2009, 24 Uhr. Daimler wird zu veröffentlichende Gegenanträge auf der Internetseite unter www.daimler.com/ir/hv2009 zugänglich machen.
Allen Aktionären, die im Aktienregister eingetragen sind, werden die Tagesordnung, die Informationen zur Anmeldung und Vollmachtserteilung und bei Postversand ein portofreier Rücksendeumschlag an den Daimler Aktionärsservice übermittelt. Die fristgerechte Anmeldung, verbunden mit der Eintragung im Aktienregister, berechtigt zur Teilnahme an der HV und zur Ausübung des Stimmrechts.
Die Anmeldung muss bis Freitag, 03.April 2009, bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Für Aktionäre, die nicht persönlich an der HV teilnehmen, besteht die Möglichkeit, bis zum Freitag, 03.April 2009 (bei uns eingehend) eine Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts zu erteilen.
Auch einem Kreditinstitut oder einer Aktionärsvereinigung kann eine Vollmacht erteilt werden. Die Vollmacht und die Weisung sind in solchen Fällen direkt an diese zu senden. Allerdings sollte sich der Aktionär vorher vergewissern, ob das Kreditinstitut oder die Aktionärsvereinigung seine Stimme zur Vertretung annimmt.
Ein Aktionär kann durch eine vorherige Vollmachts- und Weisungserteilung auch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen, die ausschließlich gemäß der Weisung des Aktionärs auf der HV abstimmen.
Es besteht für den Aktionär die Möglichkeit, Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft schriftlich, via Telefax oder Internet zu erteilen.
Vom Aktionär bevollmächtigte Mitarbeiter des Unternehmens, die ausschließlich gemäß der ihm/ihr erteilten Weisung auf der HV für den Aktionär abstimmen. Daimler hat zwei Mitarbeiter als Stimmrechtsvertreter bestimmt.
Über diesen unter
https://register.daimler.com erreichbaren Service können unsere Aktionäre vor einer HV Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen und Eintrittskarten bestellen sowie außerdem ganzjährig
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die HV-Einladungen auf E-Mail-Versand umstellen
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bei mehreren Einladungen aufgrund mehrere Aktionärsnummern Post reduzieren durch Zusammenfassung von Aktionärsnummern
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Einsicht in das Aktienregister nehmen
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ihre Daten einsehen und ggf. aktualisieren
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maßgeschneiderte Informationen abrufen.
Sie berechtigt zur Teilnahme an der HV und kann bei rechtzeitiger Anmeldung zur HV beim Daimler Aktionärsservice bis spätestens 03. April 2009 (bei uns eingehend) wahlweise mit dem dafür vorgesehenen Rücksendeumschlag, über das Call-Center oder im Internet bestellt werden.
Beim Eintreffen des Aktionäres an einem (Aktionärs-) Anmeldeschalter am Tag der HV wird jede Eintrittskarte gegen einen Stimmkartenblock getauscht.
Der Aktionär ist damit als anwesend registriert und stimmberechtigt. Der Stimmkartenblock enthält u.a. die Stimmkarten zu den Tagesordnungspunkten sowie Karten zur Vollmachtserteilung.
Als Stimmrecht bezeichnet man das mit einer Aktie verbundene Recht, an der Abstimmung in der HV über die Tagesordnungspunkte teilzunehmen. Jede Aktie der Daimler AG gewährt eine Stimme.
Das Stimmrecht steht grundsätzlich jedem Aktionär zu. Er kann aber auch Dritte, insbesondere Mitarbeiter der Gesellschaft (Stimmrechtsvertreter), Aktionärsvereinigungen oder die depotführende Bank zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen.
Maßgeblich für die Ausübung der Stimmrechte ist nach den gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung der Daimler AG der zum Zeitpunkt der HV im Aktienregister eingetragene Aktienbestand des Aktionärs.
Elektronisches Verzeichnis der Inhaber von Namensaktien. Die Depotbanken übermitteln Zu- oder Abgänge elektronisch und sind für die Richtigkeit der Bestände verantwortlich. Für den Eintrag in das Aktienregister stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: a) Der Aktionär selbst wird automatisch persönlich mit Namen, Adresse, Geburtsdatum und Anzahl der Aktien eingetragen oder b) der Aktionär widerspricht, läßt seine Depotbank eintragen und wird selbst im Aktienregister nicht erwähnt. Ausschlaggebend für die Wahrnehmung des Stimmrechts bei der HV ist der am Tag der HV im Aktienregister verzeichnete Bestand.
Die Sprache der HV ist deutsch.
Es erfolgt allerdings eine Simultanübersetzung ins Englische für alle englisch-sprachigen HV-Teilnehmer, die in einer ausgewiesenen Zone im Saal 1 über Kopfhörer verfolgt werden kann. Außerdem werden englische Redebeiträge simultan übersetzt und über die Saal-Lautsprecher übertragen.
Die HV der Daimler AG wird bis zum Ende der Rede des Vorstandsvorsitzenden Dr. Dieter Zetsche live auf der Website www.daimler.com übertragen.