Mit der Eintrittskarte kann ein Aktionär seine Berechtigung zur Teilnahme an der HV nachweisen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme an der HV und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren organisatorischen Durchführung der HV.
Aktionäre können bei einer in der Einberufung zur HV genannten Adressen eine Eintrittskarte bis spätestens 5. April 2013, 24 Uhr, (bei uns eingehend) bestellen.