Alle Ad hoc Meldungen seit 2005
Das Wertpapierhandelsgesetz (§ 15 WpHG) verpflichtet die Emittenten von börsennotierten Aktien zur "Ad hoc-Veröffentlichung" wichtiger Nachrichten im Bereich des Unternehmens, die das Unternehmen betreffen, die nicht öffentlich bekannt sind und die wegen ihrer Auswirkungen geeignet sind, den Börsenkurs erheblich zu beeinflussen. Dies soll ausschließen, dass kursrelevante Nachrichten nur "Insidern" bekannt sind, die diesen Wissensvorsprung zu ihrem Vorteil ausnutzen könnten.
 
 
2008
2007
 
2006
 
2005
11.11.2005
25.10.2005
28.09.2005
18.08.2005
28.07.2005
28.07.2005
01.04.2005
10.02.2005
08.02.2005
 
Weitere Informationen
© 2008 Daimler AG. Alle Rechte vorbehalten.