Mitbestimmung in der deutschen Aktiengesellschaft
Wesentlicher Bestandteil der Unternehmensverfassung in Deutschland ist die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Unternehmen. Durch die Mitbestimmung werden die Arbeitnehmer an wesentlichen Entscheidungen des Unternehmens beteiligt und tragen so einen Teil der Verantwortung für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Gesetzliche Grundlage der Mitbestimmung ist das Mitbestimmungsgesetz von 1976. Dort ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Kapitalgesellschaften mit mehr als 2.000 Arbeitnehmern gesetzlich geregelt. Das Betriebsverfassungsgesetz von 1972 enthält Regelungen über die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Diese Bestimmungen gelten auch für die Gesellschaft.
Der Aufsichtsrat
Das deutsche Gesellschaftsrecht sieht für Aktiengesellschaften neben der Hauptversammlung der Kapitaleigner und dem Vorstand als Leitungsorgan des Unternehmens einen Aufsichtsrat als Kontrollorgan der Unternehmensleitung vor. Das Mitbestimmungsgesetz von 1976 legt fest, dass bei Aktiengesellschaften mit mehr als 20.000 Beschäftigten der Aufsichtsrat aus insgesamt 20 Mitgliedern besteht.
Davon sind 10 Mitglieder Vertreter der Aktionäre und 10 Mitglieder Vertreter der Arbeitnehmer. Die 10 Mitglieder der Arbeitnehmerseite verteilen sich auf drei Gewerkschaftsvertreter, einen Vertreter der leitenden Angestellten und sechs weitere Vertreter der Belegschaft.
In Bezug auf die innere Ordnung sowie die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats gelten die Grundsätze des § 25 MitbestG. Zu den wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrats gehört die Überwachung der Geschäftsführung, die Bestellung des Vorstands und die Genehmigung wichtiger unternehmerischer Planungen und Entscheidungen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben - unabhängig davon ob sie von Aktionären oder Arbeitnehmern gewählt werden - die gleichen Rechte und Pflichten. Sie sind nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden. Die Arbeitnehmervertreter werden von der Belegschaft direkt oder über Wahldelegierte gewählt, während die Vertreter der Aktionäre von der Hauptversammlung gewählt werden. Der aus der Gruppe der Anteilseignervertreter gewählte Aufsichtsratsvorsitzende besitzt ein Doppelstimmrecht bei Pattsituationen.
Das Mitbestimmungsrecht findet nur auf Gesellschaften auf deutschem Staatsgebiet Anwendung. Dies bedeutet gleichzeitig, dass ausschließlich Beschäftigte in Betrieben in Deutschland an der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat beteiligt werden können. Die Staatsangehörigkeit der Beschäftigten und der einzelnen Arbeitnehmervertreter spielt keine Rolle. Die Gewerkschaften sind frei darin, wen sie als ihren Vertreter im Aufsichtsrat vorschlagen. Für die das Unternehmen hat die IG Metall unter anderen seit dem Zusammenschluss der Daimler-Benz AG mit der Chrysler Corp. jeweils einen Verantwortlichen der UAW (Union United Automobile, Aerospace and Agricultural Implement Workers of America) als ihren Vertreter im Aufsichtsrat vorgeschlagen.
Auch die drei Gewerkschaftsvertreter werden von den Arbeitnehmern des Konzerns in Deutschland gewählt.
Der Arbeitsdirektor
In einer mitbestimmten Aktiengesellschaft muss dem Vorstand immer ein Arbeitsdirektor angehören. Der Arbeitsdirektor wird vom Aufsichtsrat ernannt. Bei der Gesellschaft ist dies das für das Ressort Personal zuständige Vorstandsmitglied. Seine Aufgabe ist es, mögliche Auswirkungen von Unternehmensentscheidungen auf die Arbeitnehmer unmittelbar in die Unternehmensplanung einzubringen, so dass soziale Gesichtspunkte des Personalmanagements frühzeitig neben technischen und kaufmännischen Überlegungen im Planungsprozess berücksichtigt werden.
Der Betriebsrat
Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb wahrzunehmen sowie mit dem Arbeitgeber zusammenzuarbeiten. In Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten werden Gesamt- bzw. Konzernbetriebsräte gebildet, in die die Betriebsräte einzelner Betriebe ihre Vertreter entsenden. Organisation, Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz.
Im Rahmen seiner allgemeinen Aufgabe hat der Betriebsrat die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen zu überwachen und ist gleichzeitig zusätzlich zum Arbeitgeber Beschwerdeinstanz der Arbeitnehmer. Darüber hinaus enthält das Betriebsverfassungsgesetz verschiedene Vorschriften, die dem Betriebsrat bestimmte Informations-, Unterrichtungs-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte eröffnen. Dies betrifft insbesondere soziale Angelegenheiten wie Arbeitszeit, Urlaubsplanung, Arbeitsschutz und soziale Einrichtungen, die Gestaltung von Arbeitsablauf und Umgebung und, Mitbestimmung bei Kündigungen sowie Mitwirkungsrechte bei Betriebsänderungen und Sozialplänen.
Der Betriebsrat wird von allen Arbeitnehmern eines Betriebes für die Periode von vier Jahren gewählt. Die Größe des Betriebsrats richtet sich nach der Zahl der Arbeitnehmer im Betrieb. Eine bestimmte Anzahl der in den Betriebsrat gewählten Arbeitnehmer ist je nach Anzahl der Arbeitnehmer vollkommen von der Arbeit freigestellt.
Darüber hinaus wurde im Konzern das "World Employee Committee" gegründet. Dies ist eine Welt-Arbeitnehmervertretung, bestehend aus 13 Mitgliedern, deren Ziel die Sicherung und Vertiefung des Informations- und Meinungsaustausches der weltweiten Arbeitnehmervertretungen untereinander ist. Gleichzeitig bietet dieses Gremium einen Rahmen für einen intensiven Dialog zwischen Arbeitnehmervertretungen und Konzernleitung über wirtschaftliche und soziale Aspekte in dem globalen Unternehmen. In diesem Rahmen hat die Unternehmensleitung mit dem World Employee Committee Grundsätze zur sozialen Verantwortung des Unternehmens vereinbart, in denen sich das Unternehmen zu seiner sozialen Verantwortung und zu den neun Prinzipien des "Global Compact" bekennt.
Der "Global Compact" geht auf eine Initiative des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Kofi Annan, zurück, der Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen und industrielle Beziehungen festschreibt. Das Unternehmen bekennt sich in den Grundsätzen zu den international anerkannten Menschenrechten. Ein weiterer Schwerpunkt der Vereinbarung ist die Verpflichtung zu Mindeststandards im Gesundheitsschutz, bei der Entlohnung, der Arbeitszeit und der Qualifizierung. Das Unternehmen erkennt ausdrücklich das Recht auf Koalitionsfreiheit und Tarifverhandlungen an.