Aktionäre und Hauptversammlung
Aktionäre
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.
Jede Aktie der Gesellschaft gewährt eine Stimme. Aktien mit Mehrfachstimmrechten oder Vorzugsstimmrechten ("golden shares") sowie Höchststimmrechte bestehen nicht.
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