Glossar zur Hauptversammlung 2008
Die Hauptversammlung (HV) ist die in der Regel einmal jährlich stattfindende Versammlung der Aktionäre. Zugang zur HV und Stimmrecht stehen nur den Aktionären und ihren Vertretern zu. Die HV wird grundsätzlich durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens 30 Tagen einberufen.
In der ordentlichen HV erfolgt die Aussprache der Aktionäre mit dem Vorstand (basierend auf der den Aktionären zugeleiteten Tagesordnung) sowie die Abstimmung über die zur Beschlussfassung angekündigten Tagesordungspunkte.
Wichtigste Aufgaben der ordentlichen HV sind die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns, Entlastung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, Bestellung der Abschlussprüfer und die Wahl der Anteileigner-Vertreter im Aufsichtsrat.
Die Beschlussfassung erfolgt i.d.R. mit einfacher Mehrheit. Die HV ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen oder vertretenen Aktionäre beschlussfähig.
Der Vorstand ist verpflichtet, die von der HV im Rahmen ihrer Zuständigkeit beschlossenen Maßnahmen auszuführen.
Die Bekanntmachung der Einladung zur HV sowie der Tagesordnung erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger und in mindestens einem Börsenpflichtblatt sowie auf freiwilliger Basis in der Tagespresse mindestens 30 Tage vor dem letzten Anmeldetag zur HV.
Die Einladungsbekanntmachung der Daimler AG erfolgte am 28. Februar 2008.
In der Tagesordnung sind die einzelnen Punkte, die Vorstand und Aufsichtrat bzw. nur der Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorlegen, aufgelistet. Die Tagesordnung wird mindestens 30 Tage vor dem letzten Anmeldetag zur HV durch die Veröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Darüber hinaus ist die Gesellschaft verpflichtet, die Einladung und die Tagesordnung zur HV allen im Aktienregister eingetragenen Aktionären zu übermitteln.
Zu der am 28. Februar 2008 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung (Tagesordnungspunkte 1 - 11) haben Aktionäre die Bekanntmachung der Gegenstände 12 - 23 zur Beschlussfassung der Hauptversammlung verlangt.
Die Aktionäre haben nach der Veröffentlichung der Tagesordnung Gelegenheit, Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Vorschlägen der Verwaltung zu stellen.
Die Frist hierfür beginnt am 28. Februar und dauert bis 25. März 2008, 24 Uhr. Daimler wird zu veröffentlichende Gegenanträge auf der Internetseite unter www.daimler.com/ir/hv2008 zugänglich machen.
Alle Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, bekommen die Tagesordnung, die Informationen zur Anmeldung und Vollmachtserteilung und bei Postversand einen portofreien Rücksendeumschlag an den Daimler Aktionärsservice übermittelt. Die fristgerechte Anmeldung berechtigt zur Teilnahme an der HV und zur Ausübung des Stimmrechts.
Die Anmeldung muss bis Freitag, 04.April 2008, bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Für Aktionäre, die nicht persönlich an der HV teilnehmen, besteht die Möglichkeit, bis zum Freitag, 04.April 2008 (bei uns eingehend) eine Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts zu erteilen.
Einem Kreditinstitut oder einer Aktionärsvereinigung kann eine schriftliche Vollmacht erteilt werden. Die Vollmacht und die Weisung sind in solchen Fällen direkt an diese zu senden. Allerdings sollte sich der Aktionär vorher vergewissern, ob das Kreditinstitut oder die Aktionärsvereinigung seine Stimme zur Vertretung annimmt.
Ein Aktionär kann durch eine vorherige Vollmachts- und Weisungserteilung auch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen, der gemäß der Weisung des Aktionärs auf der HV abstimmt.
Es besteht für den Aktionär die Möglichkeit, Vollmacht und Weisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft schriftlich, via Telefax oder Internet zu erteilen.
Ein vom Aktionär bevollmächtigter Mitarbeiter des Unternehmens, der gemäß der an ihn erteilten Weisung auf der HV für den Aktionär abstimmt. Daimler hat zwei Mitarbeiter als Stimmrechtsvertreter bestimmt.
Über diesen unter https://register.daimler.com erreichbaren Service können unsere Aktionäre vor einer HV Vollmacht und Weisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen und Eintrittskarten bestellen sowie außerdem ganzjährig
  • die HV-Einladungen auf E-Mail-Versand umstellen
  • bei mehreren Einladungen Post reduzieren
  • Einsicht in das Aktienregister nehmen
  • ihre Daten einsehen und ggf. aktualisieren
  • maßgeschneiderte Informationen abrufen.
Sie berechtigt zur Teilnahme an der HV und kann beim Daimler Aktionärsservice bis spätestens 04. April 2008 (bei uns eingehend) wahlweise mit dem dafür vorgesehenen Rücksendeumschlag, über das Call-Center oder im Internet bestellt werden.
Beim Eintreffen des Aktionäres an einem (Aktionärs-) Anmeldeschalter am Tag der HV wird jede Eintrittskarte gegen einen Stimmkartenblock getauscht.
Der Aktionär ist damit als anwesend registriert und stimmberechtigt. Der Stimmkartenblock enthält u.a. die Stimmkarten zu den Tagesordnungspunkten sowie Karten zur Vollmachterteilung.
Wortmeldungen seitens der Aktionäre können während der HV an den Wortmeldetischen angemeldet werden.
Die Wortmeldungen können Redebeiträge, Fragen an den Vorstand oder Anträge beinhalten, die dann mündlich im Plenum an einer der Sprechstellen vorgetragen werden müssen.
Ein Aktionär kann seine Wortmeldung jederzeit zurücknehmen. Der Verzicht ist schriftlich an den Wortmeldetischen bekannt zu geben.
Der Versammlungsleiter erstellt eine Rednerliste und ist bei Vorliegen zahlreicher Wortmeldungen dazu berechtigt, Redezeitbeschränkungen einzuführen, um eine ordnungsgemäße Abwicklung der HV zu gewährleisten.
Leider ist es nicht möglich, Redezusagen für eine bestimmte Uhrzeit oder für eine bestimmte Reihenfolge zu geben.
Das mit der Aktie verbundene Stimmrecht berechtigt den Aktionär nach Maßgabe seiner Aktienanzahl zur Abstimmung in der HV über die Tagesordnungspunkte. Jedem Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt wird, ist auf den Stimmkarten ein Ja- und ein Nein-Feld zum Ankreuzen zugeordnet. Eine Enthaltung wird hierbei durch einen Verzicht auf das Ankreuzen oder auf die Abgabe von Stimmkarten ausgedrückt. Das bei der Abstimmung zugrunde liegende Verfahren ist das Additionsverfahren, d.h. es werden zu jedem Tagesordnungspunkt alle Ja- und alle Nein-Stimmen gezählt. Bei Ankreuzen von "Ja" und "Nein" zu einem Tagesordnungspunkt wird die Stimme als ungültig betrachtet. Die Bekanntgabe der Abstimmungsergebnisse erfolgt vor Beendigung der HV durch den Versammlungsleiter.
 
Abstimmungsverfahren:
Zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 23 sind Beschlüsse zu fassen. Die Abstimmung wird in mehreren Sammelgängen vorgenommen. In einem ersten Sammelgang wird die Stimmkarte 1 eingesammelt. Mit dieser Stimmkarte wird über die Tagesordnungspunkte 2 bis 5 abgestimmt.
In einem zweiten Sammelgang werden die Stimmkarten 2 und 3 eingesammelt. Mittels der Stimmkarte 2 wird über die Tagesordnungspunkte 6 bis 8b abgestimmt und mit der Stimmkarte 3 über die Tagesordnungspunkte 9 bis 11.
Die Tagesordnungspunkte 12 – 23 wurden auf Antrag von Aktionären zusätzlich in die Tagesordnung aufgenommen. In einem dritten Sammelgang werden die Stimmkarte 4, der die Tagesordnungspunkte 12 – 17 zugeordnet sind, und die Stimmkarte 5, der die Tagesordnungspunkt 18 – 23 zugeordnet sind, eingesammelt.
Die Stimmen werden mit einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage unter notarieller Aufsicht ausgezählt.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach dem Additionsverfahren ermittelt. Dabei werden die Ja-Stimmen und die Nein-Stimmen eingesammelt und ausgezählt. Für das Zustandekommen eines beantragten Beschlusses entscheidet allein das Verhältnis zwischen den abgegebenen Ja-Stimmen und den abgegebenen Nein-Stimmen. Stimmenthaltungen werden im Rahmen des Additionsverfahrens nicht gezählt; sie bleiben daher bei der Ergebnisermittlung unberücksichtigt.
Ausnahmen bestehen bei der Wahl zum Aufsichtsrat, hier gilt der Kandidat als gewählt, der die meisten Ja-Stimmen auf sich vereinigt.
Bitte beachten Sie, dass der Versammlungsleiter Änderungen bezüglich des geplanten Abstimmungsverfahrens vornehmen kann. Sollte über weitere Anträge abgestimmt werden, wird der Versammlungsleiter die Nummer der zu verwendenden Stimmkarten sowie die Form der Abstimmung bekannt geben.
 
Bei einem vorübergehenden Verlassen der HV berechtigt der Stimmkartenblock zum Wiedereintritt. Bei eventuellen Abstimmungen in dieser Zeit gelten die nicht abgegebenen Stimmen als Enthaltung.
Bei einem vorzeitigen, d.h. endgültigen Verlassen der HV muss der Stimmkartenblock den Mitarbeitern an den Ausgängen übergeben werden.
Besteht allerdings das Interesse, an den folgenden Abstimmungen teilzunehmen, kann eine Stimmrechtsvollmacht erteilt werden. Sofern die Mitarbeiter der Gesellschaft zur Stimmrechtsausübung bevollmächtigt werden sollen, müssen die orange-farbenen Vollmachts- und Weisungskarten aus dem Stimmkartenblock entnommen, ausgefüllt und am Vollmachtsschalter abgegeben werden. In diesem Fall muss auch der Stimmkartenblock den Mitarbeitern am Vollmachtsschalter ausgehändigt werden.
Es ist auch möglich, einen anderen Teilnehmer der HV zur Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Hierzu muss die blaue Vollmachtskarte entsprechend ausgefüllt und am Vollmachtsschalter abgegeben werden. Den Stimmkartenblock selbst erhält der vom Aktionär bevollmächtigte Teilnehmer.
Die Mitarbeiter des Aktionärsservice sind Ihnen gerne behilflich.
Als Stimmrecht bezeichnet man das mit einer Aktie verbundene Recht, an der Abstimmung in der HV über die Tagesordnungspunkte teilzunehmen. Jede Aktie der Daimler AG gewährt eine Stimme.
Das Stimmrecht steht grundsätzlich jedem Aktionär zu. Er kann aber auch Dritte, insbesondere Mitarbeiter der Gesellschaft (Stimmrechtsvertreter), Aktionärsvereinigungen oder die depotführende Bank zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen.
Maßgeblich für die Ausübung der Stimmrechte ist nach den gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung der Daimler AG der im Aktienregister eingetragene Aktienbestand des Aktionärs zum Zeitpunkt der HV.
Elektronisches Verzeichnis der Aktieninhaber von Namensaktien. Die Depotbanken übermitteln Zu- oder Abgänge elektronisch und sind für die Richtigkeit der Bestände verantwortlich. Für den Eintrag in das Aktienregister stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: a) Der Aktionär selbst wird automatisch persönlich mit Namen, Adresse, Geburtsdatum und Anzahl der Aktien eingetragen oder b) der Aktionär widerspricht, läßt seine Depotbank eintragen und wird selbst im Aktienregister nicht erwähnt. Ausschlaggebend für die Wahrnehmung des Stimmrechts bei der HV ist der am Tag der HV im Aktienregister verzeichnete Bestand.
Die Konferenzsprache der HV ist deutsch.
Es erfolgt allerdings eine Simultanübersetzung ins Englische für alle englisch-sprachigen HV-Teilnehmer, die in einer ausgewiesenen Zone im Saal 1 über Kopfhörer verfolgt werden kann. Außerdem werden englische Redebeiträge simultan übersetzt und über die Saal-Lautsprecher übertragen.
Der Versammlungsleiter ist für die Leitung der HV und ihre ordnungsgemäße Abwicklung verantwortlich.
Er eröffnet und leitet die HV, gibt Hinweise zu Abläufen und Formalitäten (z. B. Wortmeldungen, Vollmachtserteilung), kündigt die Rede des Vorstandsvorsitzenden an, leitet die Aussprache und ordnet eventuelle Redezeitbeschränkungen bei Vorliegen zahlreicher Wortmeldungen an, um für eine zügige und sachgemäße Erledigung der Tagesordnung zu sorgen. Ebenso kann er die Redezeit wieder verlängern oder andere versammlungsleitende Maßnahmen ergreifen, wie die Rednerliste schließen oder auch den Schluss der Debatte anordnen.
Des Weiteren leitet der Versammlungsleiter die Abstimmung und verkündet die Beschlüsse.
Die HV der Daimler AG wird bis zum Ende der Rede des Vorstandsvorsitzenden Dr. Dieter Zetsche live auf der Website www.daimler.com übertragen.
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