Fragen & Antworten
zu Dividende und Versteuerung
Einführung einer Abgeltungsteuer ab 01.01.2009
Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde mit Wirkung ab 1.1.2009 das bisher geltende Halbeinkünfteverfahren abgeschafft und eine Abgeltungsteuer eingeführt. Die Abgeltungsteuer wird auf alle Kapitaleinkünfte (auch auf Kursgewinne) einbehalten. Für inländische Aktionäre, die ihre Daimler-Aktien im Privatvermögen halten, gilt deshalb ab 2009 Folgendes:
Bisher
Ab 2009
Dividenden
Dividenden
Die Dividenden sind zur Hälfte steuerfrei (Halbeinkünfteverfahren), die andere Hälfte unterliegt dem individuellen Einkommensteuersatz.
Das Halbeinkünfteverfahren entfällt. Die Abgeltungsteuer beträgt 25% + Soli + (KiSt) auf die vollen Einkünfte. Soweit Kirchensteuer einzubehalten ist, beträgt der Abgeltungsteuersatz rd. 28%.
Aktienverkäufe
Aktienverkäufe
Veräußerungsgewinne sind bei einer Haltedauer von unter einem Jahr zur Hälfte steuerpflichtig (Halbeinkünfteverfahren). Steuerfreiheit nach einer Haltefrist von mehr als 1 Jahr.
Veräußerungsgewinne sind immer steuerpflichtig, die Haltedauer spielt keine Rolle. Die Gewinne unterliegen dem Abgeltungsteuersatz von 25% + Soli + (KiSt). Dies gilt nur für Aktien, die nach dem 31.12.2008  erworben wurden. Aktien, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, unterliegen auf Dauer der alten Rechtslage.
Sparer-Freibetrag
Sparer-Freibetrag
750 Euro/1.500 Euro
801 Euro /1.602 Euro
Werbungskostenpauschbetrag
Werbungskostenpauschbetrag
51 Euro/102 Euro
Kein Werbungskostenabzug möglich.

Werden die Daimler-Aktien im Betriebsvermögen oder von körperschaftsteuerpflichtigen Aktionären gehalten, so gelten abweichende Sonderregelungen.
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Abgeltungssteuer
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