Fragen & Antworten
zu Dividende und Versteuerung (2000)
Wann wird die Dividende ausgezahlt?
Die Dividende wird einen Tag nach der Hauptversammlung, d.h. am 20.04.2000 ausgezahlt, sofern die Aktionäre dem Dividendenvorschlag des Unternehmens zustimmen.
Bis wann kann ich meine Aktien noch vor der HV handeln?
Der An- und Verkauf von DaimlerChrysler-Aktien vor dem HV-Termin ist immer möglich. Es gibt keinen Hinterlegungstag bzw. keine Verkaufssperre.
Wenn sich der Aktionär bereits zur HV angemeldet hat, wird der Aktienbestand im Aktienbuch bzw. in der Anmeldedatei um An- und Verkäufe korrigiert. D. d., die bereits ausgestellte Eintrittskarte bezieht sich auf den Bestand im Aktienbuch, an dem Tag, an dem die Eintrittskarte ausgestellt wurde.
Bei der Annahme von üblicherweise 2 Tagen Bearbeitungsdauer ist eine zeitweilige Ungleichheit von Aktienbuch und Anmeldeliste nicht zu vermeiden.
Steuerinländer, d.h. Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, unterliegen mit den von der DaimlerChrysler AG bezogenen Dividenden der deutschen Besteuerung. Steuerpflichtig ist die Dividende zuzüglich des Körperschaftsteueranrechnungsguthaben.
Die bei Auszahlung der Dividende einbehaltene Kapitalertragsteuer und die anrechenbare Körperschaftsteuer ist auf die Einkommensteuerschuld des Aktionärs anzurechnen. Übersteigt der Anrechnungsbetrag die Einkommensteuerschuld, so wird der überschießende Steuerbetrag erstattet.
Der bei der Auszahlung der Dividende einbehaltene Solidaritätszuschlag wird auf die Solidaritätszuschlagsschuld des Aktionärs angerechnet. Übersteigt der anzurechnende Solidaritätszuschlag die Solidaritätszuschlagsschuld, so wird der überschießende Betrag erstattet.
1.1. Aktien im Privatvermögen
Die Dividenden einschl. Körperschaftsteueranrechnungsguthaben sind bei den Einkünften aus Kapitalvermögen auszuweisen. Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist 2000 ein Sparer- Freibetrag von 3.000 DM (Ledige)/ 6.000 DM (zusammenverlagte Ehegatten) und ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 100 DM (Ledige)/ 200 DM (zusammenveranlagte Ehegatten) zur berücksichtigen.
1.2. Aktien im Betriebsvermögen
Die Dividende einschl. Körperschaftsteuerguthaben gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Die anrechenbare Körperschaftsteuer, die anrechenbare Kapitalertragsteuer und der anrechenbare Solidaritätszuschlag sind auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld des Aktionärs anzurechnen.
2.1. Es liegen weder ein Freistellungsauftrag noch eine Nichtveranlagungs-bescheinigung vor.
Die depotführende Bank zahlt die Dividende unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag an die Aktionäre aus.
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1 Aktie |
1000 Aktien |
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Dividende |
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2,35 Euro |
2.350,00 Euro |
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abzgl. Kapitalertragsteuer |
25% |
-0,59 Euro |
-587,50 Euro |
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abzgl. Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer |
5,5% von 25% |
-0,03 Euro |
-32,31 Euro |
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Auszahlung
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1,73 Euro 3,38 DM |
1.730,19 Euro 3.383,95 DM |
Der Aktionär erhält von der depotführenden Bank eine Steuerbescheinigung über die einbehaltene Kapitalertragsteuer und den einbehaltenen Solidaritätszuschlag. Außerdem wird die anrechenbare Körperschaftsteuer bescheinigt.
2.2. Es liegt ein ausreichender Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor.
Die depotführende Bank zahlt die Dividende ohne Abzug der Kapitalertragsteuer bzw. des Solidaritätszuschlages zzgl. der anrechenbaren Körperschaftsteuer an den Aktionär aus.
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1 Aktie |
1000 Aktien |
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Dividende |
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2,35 Euro |
2.350,00 Euro |
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anrechenbare Körperschaftsteuer |
3/7 der Dividende |
1,01 Euro |
1.007,14 Euro |
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Auszahlung
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3,36 Euro 6,57 DM |
3.357,14 Euro 6.566,00 DM |
Der Aktionär erhält keine Steuerbescheinigung. Da die anrechenbare Körperschaftsteuer vergütet wurde, empfiehlt sich die Abgabe der Anlage KSO zur Einkommensteuererklärung. Nur so ist sichergestellt, daß die vergütete Körperschaftsteuer von der Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag abgezogen wird und der Aktionär nicht zuviel Solidaritätszuschlag zahlt.
2.3. DaimlerChrysler-Aktien als effektive Stücke
Werden die Aktien als effektive Stücke gehalten, so kann der Aktionär keinen Freistellungsauftrag für diese Aktien erteilen. Es wird somit immer Kapitalertragsteuer/ Solidaritätszuschlag einbehalten. Die Anrechnung dieser einbehaltenen Steuern und die Anrechnung der Körperschaftsteuer erfolgen im Rahmen der Veranlagung des Aktionärs.
Mit dem Dividendenscheck der DaimlerChrysler AG erhält der Besitzer effektiver Stücke eine Abrechnung, die er gegenüber seinem Finanzamt als Steuerbescheinigung verwenden kann.
1.1. Besteuerung in Deutschland
Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie Kapitalerträge i.S. des § 49 EStG beziehen. Dazu gehören auch Dividenden von deutschen Aktiengesellschaften.
Die Einkommensteuer für Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterliegen, gilt bei beschränkt Steuerpflichtigen durch den Steuerabzug als abgegolten. Die Höhe der in Deutschland einbehaltenen Kapitalertragsteuer richtet sich auch nach den Bestimmungen eines ggf. vorhandenen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Bundesrepublik und dem Heimatstaat des Aktionärs.
Der ausländische Aktionär erhält kein Körperschaftsteueranrechnungsguthaben.
1.2. Besteuerung im Ausland
Die Besteuerung von aus Deutschland bezogenen Dividenden im Heimatland des Aktionärs richtet sich nach den dortigen steuerlichen Bestimmungen.
Die depotführende Bank zahlt die Dividende unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag an die Aktionäre aus.
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1 Aktie |
1000 Aktien |
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Dividende |
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2,35 Euro |
2.350,00 Euro |
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abzgl. Kapitalertragsteuer |
25% |
-0,59 Euro |
-587,50 Euro |
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abzgl. Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer |
5,5% von 25% |
-0,03 Euro |
-32,31 Euro |
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Auszahlung
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1,73 Euro 3,38 DM |
1.730,19 Euro 3.383,95 DM |
Der Aktionär erhält von der depotführenden Bank eine Steuerbescheinigung über die einbehaltene Kapitalertragsteuer und den einbehaltenen Solidaritätszuschlag.
Übersteigt der Betrag (Steuersatz) der einbehaltenen Kapitalertragsteuer bzw. des Solidaritätszuschlags den nach einem ggf. bestehenden Doppelbesteuerungs-abkommen vorgesehenen Einbehaltungsbetrag (Steuersatz), so kann eine Erstattung des zuviel einbehaltenen Betrages durch das Bundesamt für Finanzen erfolgen. Hierzu ist ein Antrag notwendig, den der Aktionär beim Bundesamt für Finanzen in 53221 Bonn, Telefon ++49 - 228 - 406 - 0 oder im Internet unter www.bff-online.de anfordern kann. Der Antrag muß eingereicht werden bis zum 31.12.2004
Die vorstehenden Ausführungen sind nicht erschöpfend. Sie berücksichtigen eine Vielzahl von Fallkonstellationen nicht (z.B. die Aktien werden von einem Fonds oder einer steuerbefreiten inländischen Körperschaft gehalten). Hier ist im Einzelfall durch den Aktionär steuerlicher Rat einzuholen.