Fragen & Antworten
zu Dividende und Versteuerung (2006)
Vorstand und Aufsichtsrat werden eine Dividende für das Geschäftsjahr 2005 gegebenenfalls Anfang Februar 2006 vorschlagen. DaimlerChrysler wird diesen Vorschlag dann öffentlich zugänglich machen. Die endgültige Entscheidung über die Dividende wird durch die Aktionäre auf der Hauptversammlung am 12. April 2006 getroffen werden und am auf die Hauptversammlung folgenden Arbeitstag ausgezahlt. Dieser 13. April wird auch der Tag sein, an dem die Aktie ex-dividende gehandelt werden wird.
Dividendenberechtigt sind alle Aktionäre nach Maßgabe der Aktienzahl, die sie am Tag der Hauptversammlung in Ihrem Depot halten. Es gibt keine Mindesthaltedauer vor oder nach der Hauptversammlung.
Wann wird die Dividende ausgezahlt?
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am ersten Bankarbeitstag nach der Hauptversammlung, also am 13. April 2006 an die Depotbanken, die die Verteilung an die Aktionäre sicherstellen. Dies ist auch der erste Tag, an dem der Aktienkurs ex dividende notiert wird. Eigentümer von DaimlerChrysler Aktienurkunden erhalten einen Scheck zugeschickt.
Die Aktionäre von DaimlerChrysler haben auf der Hauptversammlung am 6. April 2005 der Dividende des Unternehmens für 2004 von EUR 1,50 je Aktie zugestimmt. Die Dividendensumme betrug EUR 1,519 (i.V. EUR 1,519) Mrd. und wurde am 7. April 2005 ausgezahlt.
Bei Girosammelverwahrung der Aktien Ihre Haus-/Depotbank, bei der das Aktiendepot geführt wird.
Als Eigentümer von DaimlerChrysler Aktienurkunden (effektiven Stücken) wenden Sie sich bitte an die
Registrar Services GmbH
Postfach
60630 Frankfurt
Deutschland
Telefon: 01803 - 100 100 , Mo - Fr 9 - 19 Uhr
Telefon ++49-(0) 1805 00 18 52
Fax ++49-(0) 69 - 910 62635
e-mail: daimlerchrysler.service@rsgmbh.com
die im Auftrag der DaimlerChrysler AG die Dividendenzahlungen veranlasst.
Nein - da im deutschen Register die Mitführung und Verwaltung der Kontoverbindung nicht vorgesehen ist und auch das System der Deutschen Börse Clearing die Weiterleitung der Kontoverbindung nicht vorsieht.
Eine Teilnahmebestätigung kann selbstverständlich am aktienrechtlichen Informationsstand in der Eingangshalle ausgestellt werden.
Diese Bestätigung kann dazu dienen, evtl. angefallene Reisekosten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung bei der persönlichen Steuererklärung als Werbungskosten zu deklarieren.
1. Grundsätze
Steuerinländer, d.h. Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, unterliegen mit den von der DaimlerChrysler AG bezogenen Dividenden der deutschen Besteuerung. Steuerpflichtig ist die Hälfte der Dividende. Bei körperschaftsteuerpflichtigen Aktionären sind die in 2005 erhaltenen DaimlerChrysler-Dividenden grundsätzlich körperschaftssteuerfrei, 5% der Dividende unterliegen jedoch einem pauschalen Betriebsausgabenabzugsverbot. Damit sind im Ergebnis künftig 5% der empfangenen Dividende körperschaftssteuerpflichtig.
Unterliegen die Aktionäre der Gewerbesteuer, so sind die Dividenden gewerbesteuerpflichtig, wenn es sich um Aktien im Streubesitz - weniger als 10% des Grundkapitals - handelt.
Die bei Auszahlung der Dividende einbehaltene Kapitalertragsteuer ist auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerschuld des Aktionärs anzurechnen. Übersteigt der Anrechnungsbetrag die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerschuld, so wird der überschießende Steuerbetrag erstattet.
Der bei der Auszahlung der Dividende einbehaltene Solidaritätszuschlag wird auf die Solidaritätszuschlagsschuld des Aktionärs angerechnet. Übersteigt der anzurechnende Solidaritätszuschlag die Solidaritätszuschlagsschuld, so wird der überschießende Betrag erstattet.
1.1. Aktien im Privatvermögen
Die Dividenden sind bei den Einkünften aus Kapitalvermögen auszuweisen (Halbeinkünfteverfahren). Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist 2005 ein Sparer-Freibetrag von Euro 1.370(Ledige)/ Euro 2.740 (zusammenveranlagte Ehegatten) und ein Werbungskosten-Pauschbetrag von Euro 51 (Ledige)/ Euro 102 (zusammenveranlagte Ehegatten) zur berücksichtigen.
1.2. Aktien im Betriebsvermögen
Die Dividenden gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (Halbeinkünfteverfahren oder 95% Steuerfreistellung bei der Körperschaftssteuer bzw. Steuerpflicht bei der Gewerbesteuer, wenn der Aktienbesitz kleiner als 10% des Grundkapitals ist.). Die anrechenbare Kapitalertragsteuer und der anrechenbare Solidaritätszuschlag sind auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld des Aktionärs anzurechnen.
2. Auszahlung der Dividende

2.1. Es liegen weder ein Freistellungsauftrag noch eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor.
Die depotführende Bank zahlt die Dividende unter Abzug von 20% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag an die Aktionäre aus.
1 Aktie
1000 Aktien
Dividende
1,50 Euro
1.500,00 Euro
abzgl. Kapitalertragsteuer
20%
-0,30 Euro
-300,00 Euro
abzgl. Solidaritätszuschlag
auf die
Kapitalertragsteuer
5,5% von 20%
-0,02 Euro
-16,50 Euro
Auszahlung
1,18 Euro
1.183,50 Euro
 
Der Aktionär erhält von der depotführenden Bank eine Steuerbescheinigung über die einbehaltene Kapitalertragsteuer und den einbehaltenen Solidaritätszuschlag. Außerdem erhält der Aktionär von der depotführenden Bank eine Jahresbescheinigung über seine Kapitalerträge.
2.2. Es liegt ein ausreichender Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor.
Die depotführende Bank zahlt die Dividende ohne Abzug der Kapitalertragsteuer bzw. des Solidaritätszuschlages an den Aktionär aus.
1 Aktie
1000 Aktien
Dividende
1,50 Euro
1.500,00 Euro
Auszahlung
 
1,50 Euro
1.500,00 Euro
Der Aktionär erhält keine Steuerbescheinigung, die Angaben über die gezahlten Dividenden sind jedoch vom Kreditinstitut in die ab 2004 zu erstellende Jahresbescheinigung über Kapitalerträge aufzunehmen.
2.3. DaimlerChrysler-Aktien als effektive Stücke
Werden die Aktien als effektive Stücke gehalten, so kann der Aktionär keinen Freistellungsauftrag für diese Aktien erteilen. Es wird somit immer Kapitalertragsteuer/ Solidaritätszuschlag einbehalten. Die Anrechnung dieser einbehaltenen Steuern erfolgt im Rahmen der Veranlagung des Aktionärs.
Mit dem Dividendenscheck der DaimlerChrysler AG erhält der Besitzer effektiver Stücke eine Abrechnung, die er gegenüber seinem Finanzamt als Steuerbescheinigung verwenden kann.
1. Grundsätze
1.1. Besteuerung in Deutschland
Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie Kapitalerträge i.S. des § 49 EStG beziehen. Dazu gehören auch Dividenden von deutschen Aktiengesellschaften.
Die Einkommensteuer für Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterliegen, gilt bei beschränkt Steuerpflichtigen durch den Steuerabzug als abgegolten. Die Höhe der in Deutschland einbehaltenen Kapitalertragsteuer richtet sich auch nach den Bestimmungen eines ggf. vorhandenen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Bundesrepublik und dem Heimatstaat des Aktionärs.
1.2. Besteuerung im Ausland
Die Besteuerung von aus Deutschland bezogenen Dividenden im Heimatland des Aktionärs richtet sich nach den dortigen steuerlichen Bestimmungen.
2. Auszahlung der Dividende
Die depotführende Bank zahlt die Dividende unter Abzug von 20% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag an die Aktionäre aus.
1 Aktie
1000 Aktien
Dividende
1,50 Euro
1.500,00 Euro
abzgl. Kapitalertragsteuer
20%
-0,30 Euro
-300,00 Euro
abzgl. Solidaritätszuschlag
auf die
Kapitalertragsteuer
5,5% von 20%
-0,02 Euro
-16,50 Euro
Auszahlung
1,18 Euro
1.183,50 Euro
Der Aktionär erhält von der depotführenden Bank eine Steuerbescheinigung über die einbehaltene Kapitalertragsteuer und den einbehaltenen Solidaritätszuschlag.
Übersteigt der Betrag (Steuersatz) der einbehaltenen Kapitalertragsteuer bzw. des Solidaritätszuschlags den nach einem ggf. bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Einbehaltungsbetrag (Steuersatz), so können US-Aktionäre eine automatische Erstattung des zuviel einbehaltenen Betrages beantragen. Bei Aktionären andere Nationalitäten ist ein Antrag beim Bundesamt für Finanzen möglich:
Bundesamt für Steuern
An der Küppe 1
D-53225 Bonn
Tel. +49(0) 228-406-0
Fax +49(0) 228-406-2661

Internet: www.bzst.bund.de
Antragsvordrucke können über die Internetadresse des Bundesamtes für Finanzen bestellt werden.
Der Antrag muss eingereicht werden bis zum 31.12.2009.
Die vorstehenden Ausführungen sind nicht erschöpfend. Sie berücksichtigen eine Vielzahl von Fallkonstellationen nicht (z.B. die Aktien werden von einem Fonds oder einer steuerbefreiten inländischen Körperschaft gehalten). Hier ist im Einzelfall durch den Aktionär steuerlicher Rat einzuholen.
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