Risikomanagement und Compliance
Die Geschäftsfelder von Daimler sind im Rahmen ihrer globalen Aktivitäten und infolge des intensiven Wettbewerbs einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Zur frühzeitigen Erkennung, zur Bewertung und zum konsequenten Umgang mit Risiken sind wirksame Steuerungs- und Kontrollsysteme eingesetzt, die auch im Hinblick auf die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften zu einem einheitlichen Risikomanagementsystem zusammengefasst sind. Das Risikomanagementsystem ist integraler Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses in allen relevanten rechtlichen Einheiten und Zentralfunktionen. Dabei werden Risiken identifiziert und bezüglich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe bewertet. Aufgabe der Verantwortlichen ist auch, Maßnahmen zur Risikovermeidung, -reduzierung und -absicherung zu entwickeln, gegebenenfalls zu initiieren und im Rahmen unterjähriger Controllingprozesse zu überwachen.
Das Risikomanagementsystem ermöglicht es dem Vorstand, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Die Konzernrevision kontrolliert durch zielgerichtete Prüfungen in allen Einheiten die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen und der konzerneinheitlichen Richtlinien, die im Risikomanagementhandbuch definiert sind, und initiiert bei Bedarf entsprechende Maßnahmen. Im Rahmen einer Reorganisation hat die Konzernrevision 2006 alle Revisionsfunktionen, die auf verschiedene Standorte verteilt waren, zentralisiert. Das ermöglicht eine Standardisierung und die einheitliche Anwendung von Revisionsprozessen über alle Geschäftsbereiche und Funktionen hinweg. Schwerpunkte der Prüfung sind betriebliche Audits (bezüglich Effektivität, Effizienz und Kontrolle) sowie finanzielle und Compliance Audits (siehe hierzu unten). Neben der Konzernrevision prüft der Abschlussprüfer das in das Risikomanagementsystem integrierte Risikofrüherkennungssystem. Wichtige Risikokategorien, die einzeln und in ihrer Gesamtwirkung betrachtet werden, sind etwa:
  • volkswirtschaftliche sowie branchen- und unternehmensspezifische Risiken (inklusive Markenimage, Produktqualität, rechtlicher und politischer Rahmenbedingungen, Risiken auf der Beschaffungsseite, unvorhergesehener Ereignisse),
  • Finanzmarktrisiken (einschließlich Marktrisiken durch Veränderungen von Wechselkursen, Zinssätzen und Aktienkursen),
  • Umweltrisiken sowohl hinsichtlich der Produkte (Integration des Umweltschutzes in den Entwicklungsprozess) als auch der Produktion (ökologische Standortbeurteilung) S.33 f. und S.38 f.,
  • gesellschaftliche Risiken S.51 ff.
Um Verantwortung in der Wirtschaft für die Umwelt und die Gesellschaft zu übernehmen, ist es unerlässlich, Folgeaktivitäten zu überwachen und abzuleiten. Die „Übereinstimmung“ (Compliance) zwischen formulierten Standards und tatsächlichem Handeln ist das Ziel. Deshalb arbeiten Corporate Compliance , Konzernrevision und Rechtsabteilung gemeinsam daran, dass alle Geschäftsvorgänge des Konzerns den Gesetzen sowie den internen ethischen und rechtlichen Leit- und Richtlinien entsprechen.
  • Die Rechtsabteilung entwickelt Vorgaben dazu, nach welchen rechtlichen Grundsätzen das Unternehmen, die Mitarbeiter und insbesondere die verantwortlichen Führungskräfte arbeiten müssen.
  • Corporate Compliance (CCO) ist dafür zuständig, eindeutige und praktikable Richtlinien und Vorgehensweisen zu entwickeln und zu kommunizieren. Darüber hinaus sorgt CCO dafür, dass diese Grundsätze im Geschäftsalltag auch umgesetzt bzw. eingehalten werden. CCO ist gleichzeitig eine Anlaufstelle für alle Anfragen zu korrekten Verhaltensweisen. Dabei bestimmt CCO auch Felder, auf denen Handlungsbedarf besteht, und sorgt dafür, dass Regelungen geschaffen werden. In der neuen CCO-Organisation wurden seit 2006 die Bereiche „Business Ethics and Consultation Desk“, „Remediation Desk“ sowie „Compliance Network Office“ etabliert.
  • Die Konzernrevision überwacht und prüft in der Organisation, ob Geschäftsvorgänge mit außergewöhnlichen Risiken für den Konzern verbunden sind und ob sich Geschäftsvorgänge in Übereinstimmung mit Recht und Gesetz sowie den internen Leit- und Richtlinien befunden haben bzw. befinden. Ihr obliegt die unabhängige Prüfung, ob in Übereinstimmung mit Richtlinien, Handlungsanweisungen und Gesetzen gearbeitet wurde. Wenn nötig, erhält das Management Rückmeldung, wo Schwachstellen bestehen und beseitigt werden müssen. Die Konzernrevision geht außerdem Hinweisen auf Fehlverhalten nach, die beim Business Practices Office eingehen.
Compliance ist letztlich die Verantwortung aller Beschäftigten bei Daimler, wobei das Unternehmen sie mit vielfältigen Instrumenten und Angeboten unterstützt. Bei Fragen zur Anwendung der Standards geschäftlichen Verhaltens können sich die Beschäftigten an den Corporate Compliance Desk wenden, der 2006 rund 4.000 Anfragen bearbeitet hat. Vertrauliche Beschwerden über vermutete Verstöße können Beschäftigte sowie Geschäftspartner (beispielsweise Lieferanten oder Kunden) zudem an das Business Practices Office (BPO) richten.
Kontakt zu Business Practices Office (BPO):
Stuttgart, Deutschland
Adresse:  Daimler AG
Business Practices Office (BPO)
HPC 96 / 0614
D - 70546 Stuttgart
Tel:  +49 (0)711/17-9 65 28
oder 0 800/2 89 46 43
Fax:  +49 (0)711/17-79 05 43 23
eMail: BPO.Germany@daimler.com
Farmington Hills, USA
Adresse:  Daimler AG
Business Practices Office (BPO)
36455 Corporate Drive
Farmington Hills, Mi 48331 USA
Tel:  +1 248 957 2630
oder +1 866 493 5746
Fax:  +1 248 957 2631
oder +1 866 493 5726
Awareness/Advice: +1 248 957 2632
eMail: BPO.Americas@daimler.com
Um die Beschäftigten entsprechend zu schulen, wurde ein Trainingsprogramm eingerichtet. In seinem Rahmen wurden zum Beispiel 2006 weltweit über 5.600 Beschäftigte in eintägigen Trainingssitzungen geschult. Zudem wurde das Topmanagement in kleinen Arbeitsgruppen für das Thema und die damit verbundene Verantwortung trainiert.
Daimler ist bei seinen Bemühungen, Compliance-Ziele umzusetzen, gut vorangekommen: Eine schlagkräftige Corporate-Compliance-Organisation mit lokalen Compliance-Managern vor Ort wurde aufgebaut. Sie brachte in einem ersten Schritt die Anti-Korruptionsrichtlinien neu heraus und führt derzeit in zahlreichen Landesgesellschaften und Geschäftsbereichen eine "Remediation" durch. Das heißt, es werden durch geeignete Kontrollen in den Geschäftsprozessen systematisch Vorsorgemaßnahmen geschaffen, die die Einhaltung bestehender Gesetze und interner Richtlinien sicherstellen sollen.
Siehe zum Risikomanagement/Compliance ausführlich GB 2006 S.67 ff. und 118 ff.
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