|
3. Berichtsparameter |
|
GRI Referenz |
Indikator |
Global Compact |
Print (Seiten) |
Web |
Weitere Informationen / wenn nicht berichtet, Erläuterung |
|
C 3.1 |
Berichtszeitraum (z. B. Haushaltsjahr/Kalenderjahr) für die im Bericht enthaltenen Informationen |
65 |
|||
|
C 3.2 |
Veröffentlichung des letzten Berichts, falls vorhanden |
65 |
|||
|
C 3.3 |
Berichtszyklus (jährlich, halbjährlich usw.) |
65 |
|||
|
C 3.4 |
Ansprechpartner für Fragen zum Bericht und seinem Inhalt |
67 |
|||
|
C 3.5 |
Die Vorgehensweise bei der Bestimmung des Berichtsinhalts, einschließlich: Bestimmung der Wesentlichkeit; Festlegen der Prioritäten der einzelnen Themen im Bericht; Ermittlung der Stakeholder, bei denen die Organisation davon ausgeht, dass diese den Bericht verwenden werden |
65 |
Der an GRI orientierte jährliche bericht "FAKTEN zur Nachhaltigkeit" sowie des zugehörigen Internetauftritts wird in einem systematischen Prozess erstellt - als fester Bestandteil der Arbeit der DaimlerChrysler "Task Force Sustainability". In der Task Force sind die nachhaltigkeitsrelevanten Beriche zusammengeführt. Koordiniert wird ihre Arbeit von den Bereichen Kommunikation, Politik und Außenbeziehungen und dem Bereich Umweltschutz.
Die Definition und Erstellung der GRI bzw. nachhaltigkeitsrelevanten Inhalte (Stichwort Materiality) erfolgt somit z.T. auf Vorgabe des Top Managements, z.T. auf Basis der Diskussionen innerhalb der Task Force und schließlich - koordiniert durch den TF-Vertreter - direkt in den dafür zuständigen Fachbereichen. Überprüfungen und Diskussionen mit externen Experten (über die externen Statements hinaus) und Abstimmungen mit dem Top-Management sind fester Bestandteil des Gesamtprozesses. | ||
|
C 3.6 |
Berichtsgrenze (z. B. Länder, Abteilungen, Tochterunternehmen, gepachtete Fabriken, Joint Ventures, Zulieferer) |
65 |
|||
|
C 3.7 |
Geben Sie besondere Beschränkungen des Umfangs oder der Grenzen des Berichts an |
65 |
|||
|
C 3.8 |
Die Grundlage für die Berichterstattung über Joint Ventures, Tochterunternehmen, gepachtete Anlagen und ausgelagerte Tätigkeiten sowie andere Einheiten, die die Vergleichbarkeit der Berichtszeiträume oder der Angaben für verschiedene Organisationen erheblich beeinträchtigen kann |
65 |
siehe auch Geschäftsbericht 2006, S. 80ff, 144ff, 170ff | ||
|
C 3.9 |
Erhebungsmethoden und Berechnungsgrundlagen für daten, die für Indikatoren und andere Informationen im Bericht verwendet werden, einschließlich der den Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen und Techniken |
65 |
|||
|
C 3.10 |
Erläutern Sie, welche Auswirkung die neue Darstellung von Informationen aus alten Berichten hat und warum die Informationen neu dargestellt wurden (z.B. Fusionen/Übernahmen, neue Referenzjahre/-zeiträume, Art des Geschäfts, Messmethoden) |
Anpassungen wurden an 2 Stellen im Bericht vorgenommen und dort auch erläutert (Personalentwicklung, Stiftungen). | |||
|
C 3.11 |
Wesentliche Veränderungen des Umfangs, der Berichtsgrenzen oder der verwendeten Messmethoden gegenüber früheren Berichtszeiträumen |
In FAKTEN 2007 nicht anwendbar | |||
|
C 3.12 |
Der Index gibt in Form einer Tabelle an, an welcher Stelle im Bericht die Standardangaben enthalten sind |
66, GRI-Index (Web) |
(diese Seiten) |
||
|
C 3.13 |
Richtlinien und zurzeit angewendete Praxis im Hinblick auf die Bestätigung des Berichts durch externe Dritte. Erläutern Sie den Umfang und die Grundlage für die externe Prüfung, falls dies nicht bereits in dem Prüfbericht zum Nachhaltigkeitsbericht erläutert wird. Erklären Sie auch die Beziehung der berichtenden Organisation zu der Stelle bzw. den Stellen, die die Angaben im Bericht bestätigen |
65 |