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4. Governance, Verpflichtungen und Engagement |
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GRI-Referenz |
Indikator |
Global Compact |
Print (Seiten) |
Web |
Weitere Informationen / wenn nicht berichtet, Erläuterung |
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C 4.1 |
Unter Corporate Governance wird hier die Führungsstruktur der Organisation verstanden. Dazu zählen auch Ausschüsse unter dem obersten Leitungsorgan, die für bestimmte Aufgaben, wie z.B. die Erarbeitung von Strategien oder die Aufsicht über die Organisation zuständig sind |
12 |
siehe auch Geschäftsbericht 2006, S110 ff | ||
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C 4.2 |
Geben Sie an, ob der Vorsitzende des höchsten Leitungsorgans gleichzeitig Geschäftsführer ist. Falls dies der Fall ist, sollte seine Position im Management der Organisation und die Gründe für diese Regelung angegeben werden |
Dem deutschen Recht entsprechend sind die Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden und des Aufsichtsratsvorsitzenden strikt voneinander getrennt (siehe auch: Geschäftsbericht 2006, S.122ff). | |||
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C 4.3 |
Für Organisationen ohne Aufsichtsrat geben Sie bitte die Anzahl der Mitglieder des höchsten Leitungsorgans an, die unabhängig oder kene Mitglieder der Geschäftsführung sind |
Dem deutschen Recht entsprechend sind die Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden und des Aufsichtsratsvorsitzenden strikt voneinander getrennt (siehe auch: Geschäftsbericht 2006, S.122ff). | |||
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C 4.4 |
Mechanismen für Inhaber von Anteilen und für Mitarbeiter, um Empfehlungen oder Anweisungen an das höchste Leitungsorgan zu adressieren |
12, 13, 14 |
siehe Geschäftsbericht 2006, S. 122f | ||
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C 4.5 |
Zusammenhang zwischen der Bezahlung der Mitglieder des höchsten Leitungsorgans, der leitenden Angestellten und der Mitglieder der Geschäftsführung (einschließlich Abfindungen) und der Leistung der Organisation (einschließlich der gesellschaftlichen/sozialen und der ökologischen Leistung) |
47 |
Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen. Diese sind erfolgsunabhängige, kurzfristig erfolgsbedingte und erfolgsbedingte Vergütungskomponenten mit mittel- und langfristigen Bonus-Anreizen (siehe auch: Geschäftsbericht 2005, S. 110, 111). Bedingt durch DaimlerChryslers Einsatz und Selbstverpflichtung im Bereich der Nachhaltigkeit, ist der Erfolg des Konzerns unweigerlich an entsprechende Inhalte gebunden, welche auf diese Weise indirekt einen Teil der grundlegenden Erfolgsziele ausmachen. | ||
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C 4.6 |
Bestehende Mechanismen, mit Hilfe derer das höchste Leitungsorgan sicherstellen kann, dass Interessenkonflikte vermieden werden |
Innerhalb des Vorstands existieren Prozesse, deren Ziel die Vermeidung von Interessenkonflikten ist (siehe auch: Geschäftsbericht 2006, S. 129). | |||
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C 4.7 |
Herangehensweise zur Bestimmung der Qualifikation und der Erfahrung der Mitglieder des höchsten Leitungsorgans, um die Strategie der Organisation in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Soziales zu lenken |
13, 60 |
Entsprechend den Empfehlungen des deutschen Corporate Governance Code, existieren Prozesse, die die Qualifizierung und Fachkenntnis der Vorstandsmitglieder sicherstellen. DaimlerChryslers Erklärung zur Befolgung des deutschen Corporate Governance Code ist nachzulesen im Geschäftsbericht 2006, S. 126f. | ||
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C 4.8 |
Intern entwickelte Leitbilder, interner Verhaltenskodex und Prinzipien, die für die ökonomische, ökologische und gesellschaftliche/soziale Leistung der Organisation von Bedeutung sind, sowie die Art und Weise, wie diese umgesetzt werden |
12, 13, 14 |
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C 4.9 |
Verfahren des höchsten Leitungsorgans, um zu überwachen, wie die Organisation die ökonomische, ökologische und gesellschaftliche/soziale Leistung ermittelt und steuert, einschließlich maßgeblicher Risiken und Chancen sowie der Einhaltung international vereinbarter Standards, Verhaltensrgeln und Prinzipien |
14, 15 |
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C 4.10 |
Verfahren zur Bewertung der Leistung des höchsten Leitungsorgans selbst, insbesondere im Hinblick auf die ökonomische, ökologische und gesellschaftliche/soziale Leistung |
12, 13, 14 |
Entsprechend den Empfehlungen des deutschen Corporate Governance Code, finden regelmäßig Effizienz-Überprüfungen statt. Die erfolgsorientierte Vergütung der Vorstandsmitglieder wird im Geschäftsbericht 2006, S. 120f, offen gelegt. | ||
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C 4.11 |
Erklärung, ob und wie die Organisation den Vorsorgeansatz bzw. das Vorsorgeprinzip berücksichtigt |
12, 13, 14 |
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C 4. 12 |
Extern entwickelte ökonomische, ökologische und gesellschaftliche/soziale Vereinbarungen, Prinzipien oder andere Inititativen, die die Organisation unterzeichnet bzw. denen sie zugestimmt hat oder denen sie beigetreten ist |
12, 13, 14, 51 |
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C 4.13 |
Mitgliedschaft in Verbänden (wie z.B. Branchenverbänden) bzw. nationalen/internationalen Interessenvertretungen, in denen die Organisation: einleitendes Amt innehat; an Projekten oder Ausschüssen teilnimmt; erhebliche finanzielle Beiträge leistet, die über die gewöhnlichen Mitgliedsbeiträge hinausgehen; oder die Mitgliedschaft für die Organisation von strategischer Bedeutung ist |
16, 17, 44-46 |
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C 4.14 |
Liste der von der Organisation einbezogenen Stakeholder-Gruppen |
16, 17 |
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C 4. 15 |
Grundlage für die Auswahl der Stakeholder, die einbezogen werden sollen |
16, 17 |
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C 4.16 |
Ansätze für die Einbeziehung von Stakeholdern, einschließlich der Häufigkeit der Einbeziehung unterschieden nach Art und Stakeholdergruppe |
16, 17 |
Aufgrund der Vielzahl lokaler, nationaler und internationaler Stakeholderkontakte der verschiedenen Geschäftsbereiche (und deren Bereiche) werden Häufigkeit und Art des Kontaktes nur z.T. zentral erfasst. | ||
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C 4.17 |
Wichtige Fragen und Bedenken, die durch die Einbeziehung der Stakeholder aufgeworfen wurden und Angaben dazu, wie die Organisation auf diese Fragen und Bedenken – auch im Rahmen seiner Berichterstattung eingegangen ist |
16, 17 |