|
7. Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschäftigung |
|
GRI-Referenz |
Indikator |
Global Compact |
Print (Seiten) |
Web |
Weitere Informationen / wenn nicht berichtet, Erläuterung |
|
LA DMA |
Managementansatz |
Principle 3,6 |
44 |
||
|
LA01 |
Gesamtbelegschaft nach Beschäftigungsart, Arbeitsvertrag und Region |
|
44-46 |
||
|
LA02 |
Mitarbeiterfluktuation insgesamt und als Prozentsatz aufgegliedert nach Altersgruppe, Geschlecht und Region |
Principle 6 |
45 |
||
|
LA03 |
Betriebliche Leistungen, die nur Vollzeitbeschäftigten und nicht Mitarbeitern mit einem befristeten Arbeitsvertrag oder Teilzeitkräften gewährt werden, aufgeschlüsselt nach Hauptbetriebsstätten |
Prinzipiell stehen alle Vergünstigungen für Vollzeit-Angestellte auch Teilzeitbeschäftigten offen. Eine Ausnahme stellt die Vergabe von Dienstwagen dar. Wenn eine Führungskraft der DC AG in Deutschland weniger als durchschnittlich 20 Stunden der üblichen Arbeitszeit (Vollzeit) arbeitet, steht ihm/ihr kein Dienstwagen zu. Für vorübergehend Beschäftigte gelten einige Sonderregelungen. | |||
|
LA04 |
Prozentsatz der Mitarbeiter, die unter Kollektivvereinbarungen fallen |
Principle 3 |
47 |
||
|
LA05 |
Mitteilungsfrist(en) in Bezug auf wesentliche betriebliche Veränderungen einschließlich der Information, ob diese Frist in Kollektivvereinbarungen festgelegt wurde |
Principle 3 |
Der Betriebsrat ist vom Unternehmen über allen wesentlichen Betriebsänderungen zu informieren. In Abhängigkeit bestimmter, vom (Betriebsverfassungs-) Gesetz vorgegebener Schwellenwerten muss mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung über die Auswirkungen der Betriebsänderung geschlossen werden. Im Übrigen werden die Mitarbeiter von DaimlerChrysler rechtzeitig (via interne Kommunikationsmedien) - zum Beispiel unter Beachtung börsenrechtlicher Publikationspflichten des Unternehmens - über wesentliche betriebliche Veränderungen informiert. | ||
|
LA06 |
Prozentsatz der Gesamtbelegschaft, der in Arbeitsschutzausschüssen vertreten wird, die die Arbeitsschutzprogramme überwachen und darüber beraten |
48 |
|||
|
LA07 |
Verletzungen, Berufskrankheiten, Ausfalltage und Abwesenheit sowie Summe der arbeitsbedingten Todesfälle nach Region |
48 |
|||
|
LA08 |
Unterricht, Schulungen, Beratungsangebote, Vorsorge- und Risikokontrollprogramme, die Mitarbeiter, ihre Familien oder Gemeindemitglieder in Bezug auf ernste Krankheiten unterstützen |
48 |
|||
|
LA09 |
Arbeitsschutzthemen, die in förmlichen Vereinbarungen mit Gewerkschaften behandelt werden |
48 |
|||
|
LA10 |
Durchschnittliche jährliche Stundenzahl pro Mitarbeiter und Mitarbeiterkategorie, die derMitarbeiter aus- oder eitergebildet wurde |
47, 48 |
|||
|
LA11 |
Programme für das Wissensmanagement und für lebenslanges Lernen, die die Beschäftigungsfähigkeit der dazu Mitarbeiter fördern und ihnen im Umgang mit dem Berufsausstieg helfen |
47, 48 |
|||
|
LA12 |
Prozentsatz der Mitarbeiter, die eine regelmäßige Leistungsbeurteilung und Entwicklungsplanung erhalten |
47, 48 |
|||
|
LA13 |
Zusammensetzung der leitenden Organe und Aufteilung der Mitarbeiter nach Kategorie hinsichtlich Geschlecht, Altersgruppe, Zugehörigkeit zu einer Minderheit und anderen Indikatoren für Vielfalt |
Principle 6 |
49, 50 |
Informationen über die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats nach Zugehörigkeit zu Geschlecht, Minderheiten- und Altersgruppe sind im Internet nachzulesen, im Geschäftsbericht (S. 10f & 133) und in Form 20F (S. 81-87). | |
|
LA14 |
Verhältnis des Grundgehalts für Männer zum Grundgehalt für Frauen nach Mitarbeiterkategorie |
Principle 6 |
49, 50 |