Aktenrückkauf
Die Hauptversammlung der Daimler AG hat am 8. April 2009 beschlossen:
Die Gesellschaft ist ermächtigt, bis zum 8. Oktober 2010 Aktien der Gesellschaft zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der am 27. Februar 2009 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Punkte 6 und 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Daimler AG. Die aufgrund dieser Beschlüsse erworbenen Aktien können auch eingezogen werden.
Bei der Ermächtigung handelt es sich um einen reinen Vorratsbeschluss. Es bestehen derzeit keinerlei Absichten, das am 24. Oktober 2008 ausgesetzte Aktienrückkaufprogramm wieder aufzunehmen.