Fragen und Antworten zum Aktienrückkauf
Daimler hat den Aktienrückkauf am 24.10.2008 vorläufig ausgesetzt aufgrund der gegenwärtigen Unsicherheiten in den Märkten.
Zwischen Ende August 2007 und Ende März 2008 hat Daimler ein Aktienrückkaufprogramm durchgeführt, in dessen Verlauf auf Basis der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 4. April 2007 insgesamt 99,8 Mio. Aktien im Wert von € 6,2 Mrd. zurückgekauft wurden.
Nach dieser Maßnahme verfügt Daimler weiterhin über ein hohes Liquiditätsniveau (netto) im Industriegeschäft. Per 30. Juni 2008 betrug die Nettoliquidität im Industriegeschäft von € 8,8 Mrd., im September waren es € 6,7 Mrd. 
Parallel zur Entwicklung der Liquidität hat sich die Eigenkapitalquote des Industriegeschäfts weiter erhöht. Nach einer Quote von 43,5% Ende 2007 lag sie per 30. Juni 2008 bei 47,6 % und per 30. September bei 43,1%. Daimler muss deshalb die Kapitalstruktur weiter optimieren.
Um mittel- und langfristig ein profitables Wachstum des Unternehmens sicherzustellen, ist es von hoher Priorität, die Kapitalkosten zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Nettoliquidität und damit korrespondierend die Eigenkapitalquote des Industriegeschäfts weiter reduziert werden.
Gesamtvolumen:
Maximal € 6,0 Mrd.
Start:
18. Juni 2008
Vorläufig ausgesetzt:
24. Oktober 2008
Abschluss:
  8. April 2009
Durchführung:
Das Aktienrückkaufprogramm wird unter Führung eines Kreditinstituts durchführt, das den Rückkauf unabhängig von Daimler gestaltet.
Entsprechend der Ermächtigung der Hauptversammlung darf der von der Daimler AG gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) bei einem Erwerb über die Börse den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main um nicht mehr als 5% überschreiten und um nicht mehr als 5% unterschreiten.
Beim möglichen Einsatz von Derivaten darf nach dem Beschluss der Hauptversammlung der von der Gesellschaft für Optionen gezahlte Erwerbspreis nicht wesentlich über und der von der Gesellschaft vereinnahmte Veräußerungspreis nicht wesentlich unter dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der jeweiligen Optionen liegen, bei dessen Ermittlung unter anderem der vereinbarte Ausübungspreis zu berücksichtigen ist. Der Anteil von Derivaten (Aktienoptionen) darf 5% des Grundkapitals zum 9. April 2008 nicht überschreiten.
Der Optionsausübungspreis darf (ohne Erwerbsnebenkosten, aber unter Berücksichtigung der erhaltenen bzw. gezahlten Optionsprämie) den durchschnittlichen Schlussauktionskurs im Xetra-Handel an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main an den letzten drei Börsentagen vor Abschluss des betreffenden Optionsgeschäfts nicht um mehr als 10% über- oder unterschreiten.
Start:
30. August 2007
Unterbrechung:
12. Dezember 2007
Fortsetzung:
14. Februar 2008
Abschluss:
28. März 2008
Eine Beteiligung am Aktienrückkauf ist nicht möglich. Ebenso sind individuelle Angebote an das Unternehmen ausgeschlossen, da die Durchführung des Aktienrückkaufs über ein Kreditinstitut erfolgt. Jeder Aktionär, der seine Aktien verkaufen möchte, kann den Verkauf jedoch wie üblich unter Beteiligung seiner Depotbank über die Börse abwickeln.
Damit Daimler in Zusammenhang mit dem Aktienrückkauf sicherstellt, dass es nicht zur Ausnutzung von Insiderinformationen seitens des Unternehmens kommt, erfolgt der Rückkauf unter Führung eines Kreditinstituts, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt der einzelnen Rückkäufe unabhängig und unbeeinflusst von Daimler trifft.
Von Seiten der institutionellen Investoren wird von den zur Neuordnung der Kapitalstruktur bestehenden Möglichkeiten – Sonderdividende oder Aktienrückkauf – der Aktienrückkauf bevorzugt.
Im Vergleich zu einer Sonderausschüttung birgt ein Aktienrückkaufprogramm z.B. die folgenden Vorteile:
  • Besteuerung: Die meisten Aktionäre müssen auf die Ausschüttung Steuern entrichten. Bei einem Aktienrückkaufprogramm entsteht für inländische Privataktionäre nur dann eine steuerliche Belastung, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist ihre Aktie mit Kursgewinn verkaufen.

    Würde eine Sonderdividende ausgeschüttet, würde die Aktie nach der Ausschüttung um den Dividendenabschlag niedriger notieren. Der Aktionär hätte also keinen Vermögenszuwachs. Er müsste jedoch i.d.R. die Sonderdividende versteuern, was zu einem Vermögensrückgang führen würde.
  • Zeitliche Flexibilität: Mit der Ermächtigung zum Rückkauf kann das Unternehmen beginnen Aktien zurückzukaufen, wobei der Rückkauf bzw. die Volumina innerhalb der Fristen flexibel gestaltet werden können. Auch kann das Aktienrückkaufprogramm jederzeit ausgesetzt bzw. gestoppt werden.
Ja, das Unternehmen berichtet über den Verlauf des Rückkaufs hier.
Außerdem werden wir über das Ende des Programms informieren. Zusätzlich wird es einen Bericht an die Hauptversammlung geben. Bei Überschreiten der Meldeschwellen wird die Gesellschaft darüber hinaus eine Beteiligungsmitteilung vornehmen.
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